Geschäftsordnung
„Verbund fürTeilhabe und Behandlung im Kreis Kleve“(VTB)
Datum: 09.01.2017
Präambel
In der Kooperationsvereinbarung für den Verbund für Teilhabe und Behandlung im Kreis Kleve vom
04.11.2016 ist unter Punkt VII, 1.8. geregelt, dass sich der Verbund eineGeschäftsordnung für
dieVerbundkonferenz gibt. Inhaltlich sollen hier die Punkte Zusammensetzung,Sprecher,
Sitzungsweise,Einladung und Beschlussfassung geregelt werden.
Zusammensetzung
Jede Mitgliederorganisation benennt ein Mitglied und eine Vertretung. Einer dieser beiden Personennimmt verbindlich stimmberechtigt an den Verbundkonferenzen teil. Externe Personen können auf Beschluss der Verbundkonferenz durch den Sprecher/Sprecherin eingeladen werden.
Sprecherin/Sprecher
Die Verbundkonferenz wählt eine Sprecherin/ einen Sprecher sowie zwei Stellvertreter/innen in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Es finden bis zu drei Wahlgänge statt. Kann auch im dritten Wahlgang keiner der Kandidaten die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, gilt derjenige/diejenige als gewä hlt, der/die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.Für die Wahl bestimmt die Verbundkonferenz eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter, die/der fürdie Durchführung zuständig ist. Die Abwahl aus gewichtigen Gründen bedarf einerZweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Aufgaben der Sprecherin/Sprecher
Die Aufgaben der Sprecherin bzw. des Sprechers sind insbesondere:
- Vorbereitung und Einladung der Verbundkonferenz
- bei Bedarf Angebot der Unterstützung und Beratung einzelner Mitglieder
- Koordinierung der Zusammenarbeit des VTB mit den regionalen Gremien (z.B. PSAG)
- Repräsentation des VTB nach außen
- Organisation der Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen, die nicht im VTBvertreten sind
- Geschäftsführung für den VTB
- Leitung (Moderation) der Verbundkonferenz
- Sicherstellung des regelhaften Informationsflusses und Austausches zwischen derHilfeplankonferenz und der Verbundkonferenz des VTB
- Informationsaustausch mit der Regionalkonferenz
- Verantwortung für die Erstellung eines Ergebnisprotokolls
Sitzungsweise
Die Verbundkonferenzen finden in der Regel monatlich statt. Sitzungsort ist rotationsweise bei denVerbundpartnern, je nach Möglichkeit und in Absprache. Die Sitzungen finden jeden zweiten Montagim Monat um 13:00-15:00 Uhr statt. Eine Teilnehmerliste wird geführt.
Arbeitsweise
Die Verbundkonferenz berät und fasst Beschlüsse, die in Arbeitsgruppen vorbereitet werden können.Die Verbundkonferenz kann zeitbegrenzte Arbeitsgruppen zur Bearbeitung bestimmter umgrenzterFragestellungen bilden. Arbeitsgruppen können auch die Untergruppen der PSAG sein.
Einladung
Die Sprecherin oder der Sprecher lädt 10 Tage im Voraus unter Angabe der Tagesordnung schriftlich(per email) ein. Tagesordnungspunkte werden bis zum Versand der Einladung eingereicht.
Beschlussfassung
Jeder Verbundpartner hat eine Stimme. Diese kann nur von den benannten Personen (Mitglied oderderen Vertretung) wahrgenommen werden.Wenn externe Institutionen/Personen an der Verbundkonferenz teilnehmen, haben sie keinStimmrecht.Beschlüsse werden, wenn nicht anders in dem Kooperationsvertrag bzw. Geschäftsordnung geregelt,mit einfacher Mehrheit gefasst.