Teilhabe umsetzen



BTHG steht für Bundes-Teilhabe-Gesetz. Ausrichtung ist die Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Dieses Gesetz verändert derzeit die Versorgungslandschaft maßgeblich. An der zentralen Aussage des Gesetzes, dass sich die Leistungen am persönlichen Bedarf der gehandicapten Menschen orientieren und nicht länger institutionszentriert, knüpft der VTB seine Arbeit an. Es geht für den VTB darum, im Zuge der konsequenten Umsetzung des BTHG für die Betroffenen zuverlässige Lösungen anzubieten. Der Verbund achtet als Interessenvertretung auch darauf, dass die Umsetzung des Gesetzes immer im Sinne der Menschen erfolgt. Hierfür ist innerhalb des VTB eigens eine Arbeitsgruppe gebildet worden. 

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