Kooperationsvertrag



Die Zusammenarbeit im VTB ist über einen Kooperationsvertrag geregelt. Der Vertrag legt gleichzeitig die Verbindlichkeit untereinander unter den Kooperationspartnern fest. Im Vertrag sind Leitbild, Zielgruppen, Leistungsangebot sowie die Qualitätsmerkmale der Mitglieder festgehalten.  Über den Kooperationsvertrag verpflichten sich die Mitglieder, gemeinsam zum Wohle der gehandicapten Menschen und jenseits der ökonomischen Zwänge Lösungen zu entwickeln.

Vertrag

Sprecherrede Josef Berg anlässlich der Kooperationsvereinbarung

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